Ferienzeit ist Reisezeit / Perso und Pass noch gültig?
Viele verbringen ihren Urlaub bzw. ihre Ferien im Ausland. Wir bitten Sie daher die Gültigkeit ihrer Ausweispapiere sowie die Einreisebestimmungen für ihr Urlaubsziel zu überprüfen und ggf. rechtzeitig vor Gebrauch einen neuen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Die Einreisebestimmungen der einzelnen Länder unterliegen unterschiedlichen Regelungen. Da sich die Einreisebestimmungen täglich ändern können, bitten wir um Verständnis, dass das Passamt der Gemeinde Sölden hierzu keine Auskünfte erteilen kann. Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen Ihres Reisezieles erhalten Sie von den Reiseveranstaltern, bei der Botschaft/Konsulat Ihres Reiselandes oder über die Hompage des Auswärtigen Amtes.
Gerade kurz vor Ferienbeginn kann die Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses länger als vier Wochen dauern.
Seit dem 01.01.2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr verlängert.
Bei der Beantragung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises ist folgendes zu beachten:
Reisepass:
benötigt werden:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nach den neuesten Vorgaben
- bisheriges Ausweisdokument bzw. Geburts- oder Heiratsurkunde
Ein Reisepass muss persönlich beim Bürgermeisteramt Sölden beantragt werden.
Gültigkeit:
6 Jahre (bis zum 24. Lebensjahr)
10 Jahre (ab dem 24. Lebensjahr)
Gebühren:
für Personen unter 24 Jahren kostet die Neuausstellung des Reisepasses 37,50 Euro. Für Personen über 24 Jahren 70,00 Euro.
Personalausweis:
benötigt werden:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nach den neuesten Vorgaben
- bisheriges Ausweisdokument bzw. Geburts- oder Heiratsurkunde
Ein Personalausweis muss persönlich beim Bürgermeisteramt Sölden beantragt werden.
Gültigkeit:
6 Jahre (bis zum 24. Lebensjahr)
10 Jahre (ab dem 24. Lebensjahr)
Gebühren:
für Personen unter 24 Jahren kostet die Neuausstellung des Personalausweises 22,80 Euro. Für Personen über 24 Jahren 37,00 Euro.
Bei der Beantragung von Ausweisdokumente für Ihre Kinder ist folgendes zu beachten:
- Antrag mit Unterschriften der Eltern (Zustimmungserklärung)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, nach den neuesten Vorgaben
- bisheriges Ausweisdokument bzw. Geburtsurkunde des Kindes
Kinder ab dem 6. Lebensjahr müssen zur Antragstellung mitkommen.
Sollten Sie Fragen haben, steht Ihnen das Bürgerbüro unter der Telefonnummer: 0761/13 780-0 zur Verfügung.
Ein Ausweisdokument kann zu den Öffnungszeiten im Rathaus Sölden beantragt werden.